Wasserkommission
Präsident:
Rolf Huser
Bergweg 6
Tel: 079 508 32 74
Verwalter:
Marco Aschwanden
Tanzplatz 3
Tel: 079 275 59 35
Brunnenmeister:
Pascal Bader
Dorfstrasse 28
Tel: 079 257 26 20
Brunnenmeister-Stv.:
Hans Truttmann
Oberrüti 1
Tel: 079 719 29 17
Mitglieder:
Guido Inderbitzin
Dorfstrasse 14
Erich Indergand
Dorfstrasse 97
Wasserversorgung
Geschichte
Jahr | Bauarbeiten, Besondere Ereignisse |
---|---|
1932 | Quellfassungen Nassplatten und Egglental; Reservoir Oberdorf; Leitungsnetz Nassplatten/Egglental - Oberdorf |
1953 | Wasserknappheit |
1957 | Bau Grundwasserpumpwerk Stalden |
ca. 1965 | Erschliessung Breitlohn - Schwanden - Aerlig |
1977 | Erschliessung Buechi |
ca. 1980 | Neue Leitung Oberdorf; Sanierung Reservoir Oberdorf |
ca. 1990 | Neue Zuleitung Geissweg bis GWPW Stalden |
ca. 1994 | Sanierung GWPW Stalden |
2005 | Leitungsanpassung im Bereich Hof |
2009 | Hochzonenreservoir Obermatt |
2010 | Leitungsanlagen Kiesgrube bis GWPW Stalden |
2013 | Inbetriebnahme Leitstelle Stalden |
2016 | Wiederinbetriebnahme Quellen Nassplatten / Egglental |
2016 | Neuinbebetriebnahme Quelle Egglen |
Versorgung in der Gemeinde Seelisberg
Die gemeindeeigene Wasserversorgung Seelisberg beliefert grossmehrheitlich das Siedlungsgebiet Seelisberg mit Trink- und Löschwasser. Auch einzelne, kleinere Genossenschaften beziehen das benötigte Trinkwasser ab dem System der WV Seelisberg, um es dann durch das Genossenschaftsleitungsnetz an ihre Konsumenten abzugeben.
Im Gebiet Volligen-Treib ist die Wasserversorgung Volligen für alle Belange der Trink- und Löschwasserversorgung zuständig. Sie verfügt über eigene Quell-fassungen, ein Reservoir und ein Verteilnetz.
In den übrigen Aussengebieten der Gemeinde Seelisberg erfolgt die Trink-wasserversorgung durch Einzel- und Gruppenversorgungen.
Der Trinkwasserbedarf der gemeindeeigenen Wasserversorgung Seelisberg wird einerseits durch die Quellfassungen Egglental und Nassplatten sowie das Grundwasserpumpwerk (GWPW) Stalden abgedeckt. Weitere Wassergewinnungsstellen stehen der WV Seelisberg keine zur Verfügung.
Die beiden Quellfassungen Egglental und Nassplatten sind im sehr steilen Gelände südlich des Seeli in einer Höhenlage von ca. 1'000 m ü. M. zu finden und ihre Einzugsgebiete erstrecken sich auch über land- und alpwirtschaftlich genutzte Flächen.
Am Westufer des Seeli, auf ca. 740 m ü. M., steht das 1957 erstellte Grundwasserpumpwerk Stalden. Das gepumpte Grundwasser ist mit Seewasser durchmischt.
Das Grundwasserpumpwerk Stalden ist der eigentliche Lebensnerv der Wasserversorgung Seelisberg und ein störungsfrier Betrieb mit qualitativ einwandfreier Wasserentnahme ist von eminenter Bedeutung.
Verordnungen der Wasserversorgung
Anschlussgebühr
Die Anschlussgebühr dient dem Einkauf in die Wasserversorgung Seelisberg und ist eine Abgeltung der von der Wasserversorgung getätigten nettoinvestitionen. Bei Neubauten erfolgt die Erhebung als Prozentsatz des Gebäude-/Liegenschaftsschatzungswertes. Bei Erweiterungs- und Umbauten wird die Erhebung auf die wertvermehrende Differenz des Gebäude-/Liegenschaftsschatzungswertes bezogen.
Grundgebühr
Mit der Grundgebühr werden rund 40% der jährlichen Betriebskosten abgedeckt. Sie wird anhand der Wohnungsgrösse resp. nach Art des Gewerbes berechnet. Die Grundgebühr ist jährlich fällig.
Mengengebühr
Mit der Mengengebühr werden rund 60% der jährlichen Betriebskosten abgedeckt. Sie wird anhand des bezogenen Frischwassermenge erhoben.
Wasserzähler
Jeder Wasseranschluss muss mit einem Wasserzähler versehen sein. Die Ablesung zur Ermittlung der bezogenen Frischwassermenge erfolgt jeweils im Herbst.
Kontrollieren Sie Ihren Wasserverbrauch mittels dem Wasserzähler selbständig. Bei einem unerklärlichen Verbrauch bitten wir Sie um Meldung bei der Wasserversorgung. Sie können mithelfen laufende Wasserhahnen oder allfällige Lecks frühzeitig zu erkennen.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung der Wasserversorgung erfolgt gemeinsam mit der Abwassergebühr durch die Abwasser Uri AG.
Wasserhärte
Seelisberg verfügt über weiches/mittelhartes Quell- und Grundwasser, das 14 französischen Härtegraden entspricht.
Trinkwasserqualität
Folgende gesetzlichen Grundlagen sind für eine Wasserversogung massgebend:
- Gewässerschutzgesetz
- Lebensmittelgesetz
- Hygieneverordnung
Kontakt
Wasserkommission Seelisberg
Präsident Rolf Huser 079 508 32 74
Sekretariat Gemeinde 041 820 12 66
Störungs- und Pikettdienst
Brunnenmeister Pascal Bader 079 257 26 20
Brunnenmeister-Stv. Hans Truttmann-Halter 079 719 29 17
Büro Bader AG 041 820 12 58