Aktuell
Anträge für COVID-19 Härtefallunterstützung
Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 beschlossen, die Schliessung der Restaurants und weiterer Einrichtungen bis Ende Februar 2021 zu verlängern. Seit Montag, 18. Januar 2021, müssen auch die Geschäfte des nicht-täglichen Bedarfs geschlossen bleiben. Deshalb hat der Bundesrat die Voraussetzungen für Härtefallunterstützungen gelockert.
Neu gelten auch Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden, ohne Nachweis eines Umsatzrückganges als Härtefall.
Der Kanton Uri übernimmt die angepassten Vorgaben für Härtefälle. Ab sofort können Untertützungsleistungen vereinfacht beantragt werden. Die neuen Antragsformulare sowie weitere Informationen sind auf https://www.ur.ch/themen/2950 verfügbar.
Gesuche können bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden. Bereits eingereichte Gesuche behalten ihre Gültigkeit.