Zentrale Schlichtungsbehörde
Die zentrale Schlichtungsbehörde wurde mit dem revidierten Gerichtsorganisationsgesetz auf den 1. Januar 2011 geschaffen. Diese Stelle führt das Schlichtungsverfahren im Zivilprozess. Als Folge davon sind die bisherigen Vermittler der Gemeinden aufgehoben worden. Die Schlichtungsbehörde kann den Parteien in gewissen Fällen einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder, unter gewissen Voraussetzungen, selbst entscheiden. Diese neuen Möglichkeiten, unter gewissen Voraussetzungen einen Urteilsvorschlag zu unterbreiten oder gar selbst zu entscheiden, erfordern juristische Kenntnisse und eine entsprechend grosse Routine der schlichtenden Person.