Antrag Parkkarte
Die digital ausgestellte Parkkarte dient in Verbindung mit dem Fahrzeug-Kontrollschild als Kontrollmittel (physische Parkkarten werden nur in Ausnahmefällen ausgestellt).

Eine Parkkarte berechtigt zum dauernden Parkieren, gibt jedoch keinen Anspruch auf ein freies Parkfeld, siehe PPV Art. 9 Abs 3

Bitte beachten: Parkkarte gilt nur für berechtigte Personen (Art. 7 PPV) und erhält Ihre Gültigkeit erst nach Zahlungseingang (bar am Schalter oder per Überweisung). Saisonkarte PP Geissweg gilt nur für Campierende.
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