Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Behörde der Gemeinde (Legislative) und damit deren höchstes Organ. Die Offene Dorfgemeinde wird vom Gemeinderat mittels Publikation im Anschlagkasten und Mitteilung in die Haushaltungen einberufen. Sie findet in der Regel zweimal jährlich, in der Turnhalle beim Schulhaus, statt. Die Aufgaben und Befugnisse der Offenen Dorfgemeinde regelt die Gemeindeordnung.

Die Offene Dorfgemeinde kann im Einzelfall neue einmalige Nettoausgaben bis Fr. 500'000 beschliessen. Für Ausgaben, welche diese Limite übersteigen, ist eine Urnenabstimmung erforderlich. Die Verordnung über die Zuständigkeiten im Finanzbereich regelt die Einzelheiten.

Stimm- und Wahlberechtigt und somit auch teilnahmeberechtigt an der Gemeindeversammlung sind die in Seelisberg wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht in einer Art und Weise entmündigt sind (2020: 501 Stimmberechtigte)

nächste Gemeindeversammlung:

Freitag, 29. November 2024, 19.30 Uhr, Dorfstrasse 64 (Turnhalle)