Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien
Im ganzen Kanton Uri ist ab sofort verboten:
- Feuer im Freien zu entfachen (gilt auch für sämtliche Feuerstellen);
- Feuerwerk abzubrennen;
- Höhenfeuer zu entfachen;
- grillieren in Gärten oder in Cheminées mit Holz oder Holzkohle;
- Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen;
- brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Ausgenommen vom Verbot sind:
- Das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit einem Gasgrill oder Elektrogrill;
- Behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen, wie das Grossfeuerwerk auf dem Urnersee in Flüelen vom 31. Juli 2026.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann gemäss Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a FSG sowie gemäss Artikel 292 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0) mit Busse bestraft werden.