Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien

Im ganzen Kanton Uri ist ab sofort verboten:

- Feuer im Freien zu entfachen (gilt auch für sämtliche Feuerstellen);

- Feuerwerk abzubrennen;

- Höhenfeuer zu entfachen;

- grillieren in Gärten oder in Cheminées mit Holz oder Holzkohle;

- Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen;

- brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Ausgenommen vom Verbot sind:

- Das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit einem Gasgrill oder Elektrogrill;

- Behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen, wie das Grossfeuerwerk auf dem Urnersee in Flüelen vom 31. Juli 2026.


Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann gemäss Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a FSG sowie gemäss Artikel 292 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0) mit Busse bestraft werden.