Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)!

Im ganzen Kanton Uri ist ab sofort verboten:

- im Wald und an Waldrändern (Abstand 50 Meter) sowie im gesamten Gebiet des Reussdeltas Flüelen / Seedorf Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills;

- im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen;

- Feuerwerk abzubrennen;

- Höhenfeuer zu entfachen;

- Himmelslaternen steigen zu lassen;

- brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.