Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)!
Im ganzen Kanton Uri ist ab sofort verboten:
- im Wald und an Waldrändern (Abstand 50 Meter) sowie im gesamten Gebiet des Reussdeltas Flüelen / Seedorf Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills;
- im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen;
- Feuerwerk abzubrennen;
- Höhenfeuer zu entfachen;
- Himmelslaternen steigen zu lassen;
- brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.