Genehmigung der Teilrevision Nutzungsplanung Sonnenberg und des Quartiergestaltungsplan "Sonnenberg"
Mit Publikation im Amtsblatt vom 23. August 2024 und im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen legte der Gemeinderat Seelisberg gleichzeitig die Teilrevision der Nutzungsplanung zum Gebiet "Sonnenberg" und den Quartiergestaltungsplan (QGP) "Sonnenberg" während 30 Tagen öffentlich auf. Während der öffentlichen Auflage ist beim Gemeinderat eine Einsprache eingegangen.
Am 29. November 2024 stimmte die Gemeindeversammlung Seelisberg der Teilrevision der Nutzungsplanung und der revidierten Bau- und Zonenordnung (BZO) zu. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 12. Dezember 2024 die Einsprache abgewiesen und den QGP "Sonnenberg" erlassen. Der Einsprachenentscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Am 13. Dezember 2024 ersuchte der Gemeinderat Seelisberg den Regierungsrat, den QGP "Sonnenberg" zu genehmigen. Der Regierungsrat überwies das Geschäft zur Prüfung und Antragstellung der Justizdirektion. Das Amt für Raumentwicklung holte dafür bei den kantonalen Fachstellen die Mitberichte ein.
Einsichtnahme: Die genehmigte Nutzungsplanung und der genehmigte QGP wird in Anwendung von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b des Publikationsgesetzes (PUG; RB 3.1310) im ÖREB-Kataster veröffentlicht (https://oereb.ur.ch/genehmigung - Amtliches Publikationsorgan des Kanton Uri).