Behörden und Kommissionen
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Als Haupttraktandum wird an der Frühlingsgemeindeversammlung über die Jahresrechnung des letzten Jahres und bei der Herbstgemeindeversammlung über den Voranschlag und den Gemeindesteuerfuss des kommenden Jahres entschieden. Die Gemeindeversammlung findet jeweils in der Tunhalle statt.
Die Behörden, sei dies der Gemeinderat, Schulrat oder auch eine Kommisson sind für die Vorbereitung der Traktanden zuständig.
Eine Kommission ist eine besondere Behörde, die für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben geschaffen wird. Zweck einer Kommission ist es, den Gemeindevorstand zu entlasten oder Fachpersonen bzw. externe Vertreterinnen oder Vertreter politischer Kräfte für die Aufgabenerfüllung beizuziehen.
Die Gemeinden können für ihre Bedürfnisse massgeschneiderte Kommissionen schaffen. In der Gemeinde Seelisberg unterscheidet man zwischen ständige Kommissionen, nicht ständige Kommissionen die durch die Einwohnergemeindeversammlung gewählt werden und Kommissionen innerhalb der verschiedenen Räte.